Steuern und Ökostrom
Berlin (RP). Mit
dem Jahreswechsel tritt eine Reihe steuerrechtlicher Neuerungen in
Kraft, die die Bürger geringfügig entlasten und bestehende Regelungen
vereinfachen. Die wichtigsten Neuerungen:
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Arbeitnehmer-Pauschbetrag Arbeitnehmer können künftig
pauschal statt bisher 920 jetzt 1000 Euro pro Jahr als Werbungskosten
geltend machen. Die Neuregelung gilt seit Dezember rückwirkend auch
schon für das Jahr 2011. Die Anhebung führt zu minimalen Entlastungen
beim Netto-Einkommen.
Verbilligte Vermietungen Wer seine Immobilie an nahe
Verwandte vermietet, kann künftig nur noch die vollen Werbungskosten
absetzen, wenn er mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete erhält.
Bisher lag diese Grenze bei 56 Prozent, allerdings galt eine sehr
bürokratische Zusatzregelung, die nun wegfällt: Bei einer Miete von
mindestens 56 Prozent, aber weniger als 75 Prozent der Marktmiete war
noch eine Totalüberschussprognose erforderlich, um die Absicht der
Gewinnerzielung zu belegen.
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Pendlerpauschale Pendler, die mit dem öffentlichen
Nahverkehr fahren, konnten bislang tageweise wählen, ob sie die
tatsächlichen Fahrtkosten oder 0,30 Euro Kilometerpauschale geltend
machen. Ab 2012 müssen sie das ganze Jahr die gleiche Methode wählen.
Maximal dürfen sie 4500 Euro absetzen.
Kindergeld Bisher stand Eltern volljähriger Kinder,
die in der Ausbildung sind, das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag
nur dann zu, wenn die eigenen Einkünfte des Nachwuchses einen Betrag
von 8004 Euro im Jahr nicht überschritten. Ab 2012 entfällt diese
Einkommensgrenze ersatzlos.
Kinderbetreuung Die Unterscheidung nach
erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Betreuungskosten entfällt.
Ab 2012 können die Kosten von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr
einheitlich in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden.
Solaranlage Wer sich 2012 Solarzellen aufs Dach
schraubt, muss von Januar an mit 15 Prozent weniger für den
eingespeisten Strom rechnen. Pro Kilowattstunde gibt es dann nur noch
24,43 Cent.
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